Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder - meistens jedenfalls
Die Entscheidungsgründe der sog. "Morpheus"-Entscheidung des BGH, Urt. vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12 liegen unterdessen vor. In einer viel beachteten Entscheidung hatte der BGH entschieden, dass Eltern dann nicht für mittels Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haftbar gemacht werden können, wenn sie diese zuvor über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an solchen Netzwerken belehrt und eine Nutzung verboten haben.
das Urteil ist im Volltext unter dem folgenden Link abrufbar: